Denkmalschützer am Vohenstraußer Pranger (Der neue Tag, 03.05.2008)

nt_20080503_pranger.jpg

„sa/rt: …Strohpuppe
Witzig fiel dagegen ein anderer Streich aus: Auf einmal steht ein „Denkmalschützer“ am „Vohenstraußer Pranger“. Sicherlich keine Jugendlichen waren es, die die Strohpuppe samt Schild direkt an der Bautafel für das neue Volksbankgebäude platzierten. Dieser Freinachtscherz spielt auf die öffentliche Auseinandersetzung im vergangenen Jahr um das denkmalgeschützte, inzwischen längst abgerissene, Gehret-Anwesen direkt gegenüber dem „Pranger“ an.“ (Der neue Tag, 03.05.2008, sa/rt, Walpernacht)

Der Pranger in Form des Schandpfahls mit Halseisen, der Läster- oder Lasterstein (s.a. Letzau) u.ä. Formen wurden benutzt, um Straftäter in der Öffentlichkeit zu präsentieren. Die öffentliche Schande (Ehrenstrafe), welche der Verurteilte zu erdulden hatte und die Schmähungen der Passanten, denen der Bestrafte ausgesetzt war, erschwerte meist das gewohnte Weiterleben in der Gemeinschaft. Die verurteilte Person „ging der bürgerlichen Ehrenrechte (soweit vorhanden) verlustig. Es war ihr nicht mehr möglich, am normalen gesellschaftlichen Leben innerhalb der Stadt teilzunehmen, denn von Seiten der Bürger war man bestrebt, sich möglichst selten im Verkehr mit einer Person sehen zu lassen, deren Leumund ruiniert war (Quelle: Wikipedia)“.

Im Bayerischen Wörterbuch von Johann Andreas Schmeller (Sonderausgabe Oldenbourg-Verlag 1985,Band 1/1 – Spalte 469-470) wird der Pranger als Schandpfahl definiert: „Allen den tag lag er (der Übertreter) gefangen und des morgens satzt man in in einen pranger“ (codex germanicus monacensis 54, f. 58a).

Der Denkmalschützer als Übeltäter am Schandpfahl – wirklich originell!

Über peter.staniczek

Kreisheimatpfleger im Landkreis Neustadt an der Waldnaab
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar