Nachqualifizierung und Revision der Denkmalliste

Die Ersterfassung der Baudenkmäler und Ensembles erfolgte nach Inkrafttreten des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes 1973. Die in der 1986 publizierten Bayerischen Denkmalliste enthaltenen Informationen sind heute z. T. veraltet. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat sich deshalb entschlossen, die Denkmalliste einer gründlichen Revision zu unterziehen.

Marktplatz 28
(Denkmalliste: Marktplatz 28. Eckhaus, Mitte 19. Jh. , mit Halbwalm und Fenstereinfassungen aus Granit. – Bild: Archiv Staniczek

Das Projekt „Nachqualifizierung und Revision der Bayerischen Denkmalliste“ befindet sich seit 2006 in der Umsetzungsphase und soll 2012 abgeschlossen sein: Die Stadt Vohenstrauß (Stadtrat) hat dem Landesamt einen Teil der Arbeit frühzeitig abgenommen und die Revision in diesem Falle selbst getätigt.

Über peter.staniczek

Kreisheimatpfleger im Landkreis Neustadt an der Waldnaab
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