Gibt es in Vohenstrauß eine Gestaltungssatzung? – Grundsätzlich ja, aber die ist nicht rechtsverbindlich, da schaut keiner rein, da hält sich niemand dran, am wenigsten die Mitglieder des Bauausschusses bzw. des Stadtrats, von Ausnahmen abgesehen.
Darf im sensiblen Vohenstraußer Altstadtbereich jeder bauen und gestalten wie er will? – Grundsätzlich ja, aber er muss das natürlich fachlich begründen (beliebte Begründungen: … sonst gehe ich woanders hin, … sonst investiere ich nicht)!
Foto: Peter Staniczek, Marktplatz 5, 7 u. 9
Wieder gibt es einen Präzendenzfall im sensiblen Bereich der Vohenstraußer Altstadt, diesmal zwischen dem denkmalgeschützten Wohn- und Geschäftshaus Marktplatz 5 („Frank“) und dem ebenfalls noch geschützten Rathaus. Es geht um die historisierende Fassade eines ehemaligen Bankgebäudes, das an der Stelle des historischen Gasthofes „Zum Schwan“ errichtet wurde. Diese sog. historisierende Fassade soll nun wohl großstädtisches Gepräge erfahren, zum Zwecke „der Stärkung des Einzelhandels (Anm.: hier Sportfachgeschäft) und der nachhaltigen Belebung des Marktplatzes“.
Vom Investor gewünschte Fassadenänderung (Der neue Tag, 12.02.2010, dob)
Natürlich spricht nichts gegen eine geschäftliche Belebung der Altstadt, aber warum findet man (Investor und/oder Stadtbaugesellschaft) keinen Architekten, der die Altstadt gestalterisch aufwerten kann? Warum gibt sich die Stadt mit Zweitklassigkeit zufrieden?
Detail aus Ansichtskarte: J. G. Riegel, Vohenstrauß, 1911, Repro: P. Staniczek
Vor ziemlich genau 100 Jahren waren die Mitglieder des Vohenstraußer Magistrats weitsichtiger, das Rathaus wurde aufgrund eines Architektenwettbewerbs mit namhaften Bewerbern und Juroren im Stil der damaligen Zeit gebaut.