Nepomuk von Kleinschwand – Verlust durch Diebstahl

Als wichtige Bestandteile unserer Kulturlandschaft sind Flurdenkmale von besonderer Bedeutung. Sie gehören zu den charakteristischen Elementen einer Landschaft und prägen deren Charakter. Sie sind Zeugnisse des Lebens, Arbeitens und Glaubens unserer Vorfahren, stiften Identifikation und können das Heimatgefühl der Menschen stärken.

Die „Nepomuken“ in der östlichen Oberpfalz gehören zu diesen Kulturlandschaftselementen und als solche schon in diesem BLOG erwähnt: „Weil Nepomuk auf der Brucken das Leben verlor“ (22.12.2015).

Die gestohlene Nepomukfigur aus Gusseisen (Standort zwischen Kleinschwand und Voitsberg) – Foto: Peter Staniczek

Flurdenkmale sind immer wieder gefährdet durch Wind und Wetter, Beschädigungen und Verlusten durch landwirtschaftliche Maßnahmen, aber auch durch Diebstahl. Oft fällt das niemandem auf. „Sie geraten in Vergessenheit, weil sie heute keinem Zweck mehr dienen oder keine Aussagekraft mehr haben. Auch ist hin und wieder ein schadhafter Zustand der Anlass für die Entfernung des Kleindenkmals, weil eine sachgerechte Renovierung zu teuer oder zu schwierig scheint.“ (Landesdenkmalpflege Baden-Württemberg)

Laut Auskunft von Herrn Andreas Pürner, Kleinschwand, stand das Kleindenkmal ursprünglich auf der Höhe der „Winterfoana“, bevor es an die Verbindungsstraße von Kleinschwand nach Voitsberg versetzt wurde (ca 100 m westlich der Höhe 591, Sandäcker). Die gusseiserne Nepomukfigur, äußerst selten, wurde wohl gestohlen, die Polizei habe aber keine Hinweise gefunden.

Weitere Nachforschungen haben außer einigen Gerüchten nichts erbracht. Hinweise auf das Verschwinden, den mutmaßlichen Diebstahl, werden gerne von mir als Kreisheimatpfleger entgegengenommen.

So stellt sich die Situation heute dar: Der wertvolle, gusseiserne Nepomuk wurde gestohlen, ein einfaches Kreuz dient als Ersatz. Der Kriegerverein Kleinschwand steht für eine neue Sitzbank.

Anmerkung:

Beachten Sie, dass die Denkmaleigenschaft nicht von der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste und von der Kartierung im Bayerischen Denkmal-Atlas abhängt. Auch Objekte, die nicht verzeichnet sind, können Denkmäler sein. Jede Veränderung an oder im Nähebereich von Bau- und Bodendenkmälern bedarf einer denkmalrechtlichen Erlaubnis gemäß Art. 6 und Art. 7 BayDSchG.

Über peter.staniczek

Kreisheimatpfleger im Landkreis Neustadt an der Waldnaab
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