Das verschwundene Steinkreuz wurde von mir schon beschrieben, u. a. auf der Webseite „http://www.heimat-now.de/03_Steinkreuze/d_bau_st_79_oli.htm“.
Anmerkung:
Beachten Sie, dass die Denkmaleigenschaft nicht von der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste und von der Kartierung im Bayerischen Denkmal-Atlas abhängt. Auch Objekte, die nicht verzeichnet sind, können Denkmäler sein. Jede Veränderung an oder im Nähebereich von Bau- und Bodendenkmälern bedarf einer denkmalrechtlichen Erlaubnis gemäß Art. 6 und Art. 7 BayDSchG.
Hinweise werden gerne entgegengenommen.
Über peter.staniczek
Kreisheimatpfleger im Landkreis Neustadt an der Waldnaab